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Tiergestütztes Arbeiten in der familiengerichtlichen Begutachtung

Tiergestütztes Arbeiten in der familiengerichtlichen Begutachtung bei Kontaktstörung

Tiergeschützte Interventionen Glieder sich im deutschsprachigen Raum in die:


1.    tiergestützte Aktivität

2.    tiergestützte Förderung

3.    tiergestützte Pädagogik

4.    tiergestützte Therapie


In der systemisch-lösungsorientierten Begutachtung kann bei Kontaktstörungen zwischen einem Elternteil und dem Kind auf die Möglichkeit der tiergestützten Intervention (Form 1: tiergestützte Aktivität ) mit Hund oder Pferd zurückgegriffen werden.

Die Form der ‚tiergestützten Aktivität‘ im Allgemeinen, wird für die Kontakt- und Beziehungsherstellung eingesetzt. Wissenschaftliche Untersuchen ergaben, dass Kontakte zu Tieren positiv empfunden werden, dabei wird Wohlbefinden vermittelt und Stress reduziert.

Für Kinder, denen es schwerfällt in Beziehung zu treten oder aufrecht zu erhalten, sind ‚tiergestützte Aktivitäten‘ eine beziehungsfördernde Intervention.
‚Tiergestützte Aktivitäten‘ dienen in erster Linie dem Wohlbefinden. Sie wirken entspannend, erholsam und bildend.

Der Einsatz von Tieren bietet dem Kind und auch dem Elternteil bei Kontaktstörungen die Möglichkeit, den Kontakt zueinander, unbelasteter aufzunehmen (Tier als Brücke und ‚Kontakteisbrecher‘). Gleichzeitig wird durch das Tier das Wohlbefinden in der Situation bei den Teilnehmenden verbessert.
Der Einsatz von Tieren wirkt oftmals wie ein sozialer ‚Katalysator‘. Dabei werden soziale Prozesse gefördert und beschleunigt (Beziehungsaufbau, Förderung der Interaktion, das Tier als unbelasteter Gesprächsinhalt/-anlass).
Zudem erhalten die Beteiligten stets eine ehrliche Reaktion des Tieres auf ihr gezeigtes Verhalten, das bedeutet ein positives Gefühl/Beziehung zum Tier, kann positive Zugehörigkeitsgefühle zwischen den Menschen unterstützen und fördern.

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