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BEGUTACHTUNG

Innerhalb familiengerichtlicher Verfahren sind die Konflikte im System (Trennungs-)familie meist hocheskaliert und verhärtet. Eine Trennung ist für die beteiligten Eltern und ihre Kinder eine bedrohliche Lebenskrise, somit meist existentiell. Diese krisenhafte Situation erleben alle Beteiligten häufig als aussichtslos. Die betroffenen Eltern sind meist überzeugt, ohne eine Entscheidung des Familiengerichts keine Lösung für ihre Konflikte finden zu können.

Als systemisch lösungsorientierte psychologische Sachverständige arbeite ich in erster Linie aufsuchend und mit dem gesamten Familiensystem und bearbeite im Rahmen der familiengerichtlichen  Begutachtung für Gerichte 

folgende Fragestellungen:

- Sorge-/ Umgangsrecht (§§1671, 1669, 1684 BGB)

- Kindeswohlgefährdung (§1666 BGB)

- Rückführung von Kindern, die zu einem früheren Zeitpunkt aus ihren Familiensystem herausgenommen wurden   (§1632 BGB)

- Erziehungsfähigkeit

- Elternteile mit psychischen Störungen, dissozialen Strukturen und Suchterkrankungen

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